Es gibt Tage im Leben eines VW-Bus-Fahrers, da weiß man einfach nicht mehr wie man gewisse Dinge erklären soll.
Nachdem mein alter 2.0l Joker letztes Jahr im Sommer „wegstrafbesteuert“ wurde habe ich mir im Januar 2000
einen neuen Bus zugelegt.
Wie soll es anders sein: einen 2,1l Kastenwagen mit Kat und Wasser im Motor, mit der Idee die Einrichtung aus meinem Joker umzubauen. Nachdem der „Umzug“ getätigt war kam was kommen musste, der Weg zum netten TÜV-Ingenieur um vor dem Vater Staat den Nachweis zu führen, dass es sich bei oben genanntem Fahrzeug auch um ein Sonder-Kfz “Womo” handelt. Es sei an dieser Stelle noch einzufügen, dass bei der Gelegenheit auch noch eine AHK und zwei weitere Sitzplätze eingetragen werden sollten.

Ärgernis Nr.1 ( aber noch harmlos): Wartezeit beim TÜV über 1 Stunde. Dann die Prüfung: Es ist schon erstaunlich wie ein TÜV-Mensch in der Lage ist den ordnungsgemäßen Anbau einer AHK mit einem Fußtritt zu überprüfen, ganz zu Schweigen von der Zugfestigkeitskontolle der hinteren Beckengurte mit einer Hand. Was habe ich mir eine Mühe gegeben stabile Verschraubungen anzubringen, ein Kastenwagen hat ja bekannterweise keine vorgegebenen Gewinde. Und dann so etwas!

tuev01

So weit so gut, kommen wir jetzt zur Prüfung der Beleuchtungsanlage, die so lange zufriedenstellend war, bis es an die Hauptscheinwerfer ging. Diese sind von mir mit Leuchtmitteln der Fa. Bosch ausgestattet (BLUE LASER). Diese Tatsache wurde zum Anlass genommen die Richtigkeit der  Prüfnummer auf den Glühbirnen anzuzweifeln. Der zweite hinzugezogene Prüfer konnte auch keine Klarheit schaffen, worauf man einen dritten Fachmann um seine Meinung bat, aber auch für diesen guten Mann war die Angelegenheit zu heiß!
Also zog sich das ganze Komitee zu einer 20-minütigen Beratung zurück. Wieder kein Ergebnis!
Und so wurde die Prüfung bis auf weiteres fortgesetzt.
Ca. 10 Minuten später: Ein erneuter Angriff auf meine Scheinwerfer, wieder fallen drei Manner in blau über die Front des Prüflings her.
Nach einer weiteren viertel Stunde kam man zu der Übereinkunft, dass ein Scheinwerfer ausgebaut werden muß um die Richtigkeit des Leuchtmittels sicherzustellen!
Wir erinnern uns: Fußprobe AHK, Handzugprobe Sicherheitgurte. Also, Lampe raus, Glühbirne ausbauen -und wieder zog sich die Gesamtschaft zur Beratung zurück, diesmal mit Beweismittel. Nach einer guten halben Stunde war dann endlich die Entscheidung gefallen: Lampe in Ordnung, Prüfnummer stimmt! Na bitte, alles wieder einbauen, TÜV-Prüfung beendet und bestanden.

Hammer Nr. 2 (mehr oder weniger lächerlich): Als ich dann nach weiteren 45 Minuten endlich die Papiere wieder in den Händen hielt traf mich fast der Schlag. Es ist schön zu wissen dass ich mit Sicherheit den einzigen VW Bus in Deutschland  besitze der einen 40 (in Worten vierzig) Liter Wassertank eingtragen hat. Damit aber nicht genug, der Original-VAG Frontspoiler ist genau wie der serienmäßige Hella-Doppelscheinwerfergill seit dem 22.08.00 im Fahrzeugbrief vermerkt.
Im Gegensatz dazu waren die in Auftrag gegebenen weiteren zwei Sitzplätze noch immer nicht eingetragen. Auf meinen Einwand hin wurden alle Papiere noch mal eingezogen und mir nach weiteren 45 Minuten wieder ausgehändigt. Diesmal ordnungsgemäß, denkste!!!

Wie von der Obrigkeit gefordert, wurde alles am nächsten Tag im neuen Fahrzeugschein dingfest niedergeschrieben.

Hammer Nr 3 (langsam nicht mehr lustig): Nach etwa drei Wochen erreichte mich dann ein Steuerbescheid auf dem zwar die Autonummer stimmte aber sonst war nichts zu meiner Zufriedenheit. Da stand etwas von 1.071.-DM zu zahlen oder was dachten Sie, und das für einen Bus mit 2,1l Hubraum und G-Kat., 47.- pro 100 Kubik anstatt 13,60 wie es die andern Kollegen bezahlen.
Die Lösung des Problems war  schnell gefunden die Schlüsselnummerendziffer 00 sagt alles (nicht schadstoffarm). Was war geschehen?
Den  netten Mann vom Finanzamt können wir ausschließen, er ist unschuldig. Was fehlte war die Eintragung des Abgasreinigungsgerät genannt Kat, also wiedermal der TÜV.
Hat doch der gewissenhafte Prüfer einfach „vergessen“ den Kat einzutragen! Damit fing die Lauferei wieder an. Erstens zum VAG-Händler des Vertrauens einen Nachweis beschaffen, dass es sich tatsächlich um ein Fahrzeug mit G-Kat handelt , dies war  kein grosses Problem. Zweitens zu meinem mittlerweile besten Freund, dem TÜV. Mein inzwischen ungehaltener Auftritt bei der Prüfstelle in einem mittelrheinischen Ort möge mir verziehen werden aber irgendwie hatte ich inzwischen die Nase voll von Prüfen und Papieren. Der Prüfer war am Anfang wenig gewillt den Kat nachzutragen, erst einige Bemerkungen, wie “man müsste diese Geschichte dem ADAC zukommen lassen”, bewirkten, dass man sich der Sache annahm. Ich hatte so das Gefühl man wolle mich als Betrüger hinstellen der einen Kat eingetragen haben wolle, wo gar kein Kat ist. Als ich dann die Bescheinigung von VW ins Spiel brachte wendete sich das Blatt und die Sache wurde ernst. Plötzlich war man bereit sich mein Anliegen anzusehen mit dem Ergebnis :Kat vorhanden.
Der Aufforderung des Prüfers an die Sekretärin „suchen sie mir bitte den Prüfbericht vom 22.08.00 raus, da ist eine Eintragung vergessen worden, das müssen wir nachtragen, damit der Herr nichts bezahlen muss”, wurde umgehend Folge geleistet. Meine Unterlagen hatte ich nach wenigen Minuten wieder in den Händen, diesmal mit allen Eintragungen.
Keine Angst, ich hatte mich diesmal vorher kundig gemacht, was alles im Brief stehen muss.
Drittens der Weg zum Finanzamt und noch mal zum Straßenverkehrsamt müssen an dieser Stelle nicht näher beschrieben werden.

Ach so, da war dann noch der Finanzbeamte, der dann meinen VW Bus für 11 Tage als Fahrzeug ohne Kat besteuern wollte, aber auch diese Schlacht war nach den vorher gegangenen Erlebnissen schnell geschlagen. Nach etwa weiteren 14 Tagen kam ein weiterer Steuerbescheid über 267.-DM; so ist es schön.

Abschließend muss ich mir nur die Frage stellen, wer einem die Auslagen und vor allem einen Tag Urlaub erstattet.

Thobas Mafft

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